Die kostengünstige Kommunikation
In Deutschland ist der Betriebsfunk ein Teil des nichtöffentlichen mobilen Landfunks und ist in mehrere Anwendungsbereiche nach Bedarfsträgergruppen unterteilt. Bedarfsträger sind u. a. Handels-, Handwerks- und Gewerbebetriebe, Behörden, Anstalten des öffentlichen Rechts, Sportvereine sowie Dienstleistungsunternehmen.
Ein Funknetz des Betriebsfunks besteht in der Regel aus einer ortsfesten Funkanlage mit einer Anzahl dazugehöriger mobiler Fahrzeugfunkanlagen oder Handfunkgeräte. Für ein Betriebsfunknetz wird gewöhnlich ein Funkversorgungsbereich mit einem Radius von 10 bis 20 km genehmigt. Die Genehmigung für ein Betriebsfunknetz erteilt die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur (BNetzA), vormals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). In der Genehmigung werden die link (Betriebsfrequenz/274), der Standort der ortsfesten Funkanlage, die Antennenhöhe, die Antennenart und die Sendeausgangsleistung festgelegt.