Batterierecycling

Stoffliche Wiederverwertung von Batterien

Batterie-Recycling:

Unter Batterie-Recycling wird die stoffliche Wiederverwertung von Batterien verstanden.

Für gebrauchte Batterien besteht per Gesetz eine Rückgabepflicht für Verbraucher und eine Rücknahmepflicht für Handel, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Hersteller und Importeure. In Deutschland wird dies durch die Batterieverordnung, in der Schweiz durch den Anhang 10.4 der Stoffverordnung geregelt.

In der Schweiz werden 62,1 Prozent der gebrauchten Gerätebatterien wiederverwertet. Obwohl in Deutschland jede Verkaufsstelle, die Batterien verkauft, diese auch zurücknehmen muss, beträgt die Rücklaufquote für Gerätebatterien hier nur 35 bzw. 40 Prozent, je nach Berechnung mit oder ohne Lebensdauer. 12.263 Tonnen verbrauchte Gerätebatterien und Akkus nahm im Jahr 2005 die Stiftung "Geimeinsames Rücknahmesystem" zurück. Das entspricht 149 Gramm Batterien pro Einwohner.